BUCHFÜHRUNG UND LOHNABRECHNUNG IST UNSERE LEIDENSCHAFT
Alle Tätigkeiten unter Berücksichtigung des §6 Nr. 3 u. 4 StBerG.
Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchhhaltung* und Lohnabrechnung, damit nichts mehr schief geht.
Im Rahmen des Persönlichen Budgets betreuen wir bundesweit Menschen mit Einschränkungen durch die Erstellung der Lohnabrechnung und Übernahme der Budgetassistenz.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten. Bei Fragen können Sie unter Kontakt direkt einen Besprechungstermin mit uns vereinbaren.
Wir freuen uns Sie kennen zu lernen!
Lohnabrechnung und Budgetassistenz im Arbeitgebermodell
Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung im Persönlichen Budget für Menschen mit Einschränkungen
Lohnabrechnung für Unternehmer
Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen
Finanzbuchhaltung* für Unternehmer
Buchen laufender Geschäftsvorfälle, betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Liquiditätsplanung, Existenzgründungsberatung
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*Rechtlicher Hinweis:
Unsere angebotene Hilfeleistung in Steuersachen beziehen sich ausschließlich auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz. Steuer- und Rechtsberatung ist uns nicht erlaubt. Bei allen anderen Tätigkeiten §1 StBerG können wir Ihnen einen Steuerberater aus unserem Netzwerk vermitteln.